AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 MAJO die Marketing-Profis GmbH (im Folgenden „Agentur") erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2. Social-Media-Kanäle
Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Social-Media-Kanälen (z.B. Facebook, Instagram) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Agentur arbeitet auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen und kann daher nicht dafür einstehen, dass eine beauftragte Kampagne jederzeit abrufbar ist.
3. Konzept- und Ideenschutz
Hat der potenzielle Kunde die Agentur vorab eingeladen, ein Konzept zu erstellen, treten beide Parteien in ein Vertragsverhältnis (Pitching-Vertrag). Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Werbeideen, die keine Werkhöhe erreichen, sind ebenfalls geschützt, sofern sie der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Eine wirtschaftliche Verwertung dieser Ideen ist dem potenziellen Kunden ohne Abschluss eines Hauptvertrages untersagt.
4. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer Auftragsbestätigung. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht Gestaltungsfreiheit der Agentur.
4.2 Alle Leistungen der Agentur sind vom Kunden binnen drei Werktagen ab Eingang freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung gelten sie als genehmigt.
4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zugänglich machen.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf Rechte Dritter zu prüfen und garantiert deren Freiheit von Drittrechten.
5. Fremdleistungen
Die Agentur ist berechtigt, sich bei der Erbringung von Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen. Die Agentur wählt diese Dritten sorgfältig aus.
6. Termine
Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd. Befindet sich die Agentur in Verzug, kann der Kunde erst nach Setzen einer schriftlichen Nachfrist von mindestens 14 Tagen zurücktreten.
7. Vorzeitige Auflösung
Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen, insbesondere bei Zahlungsverzug oder mangelnder Mitwirkung des Kunden. Der Kunde ist berechtigt, bei schwerwiegenden Vertragsverstößen der Agentur nach Abmahnung und Nachfrist zu kündigen.
8. Honorar
8.1 Das Honorar entsteht mit Erbringung der jeweiligen Leistung. Für Abo-Leistungen ist das Honorar monatlich im Voraus zu entrichten.
8.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
8.3 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Kostenüberschreitungen bis 15 % gelten als vom Kunden vorab genehmigt.
8.4 Wird ein Auftrag ohne Einbindung der Agentur abgebrochen, hat der Kunde alle bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten sowie das gesamte vereinbarte Honorar zu erstatten.
9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Agentur ist berechtigt, bei Zahlungsverzug alle weiteren Leistungen zurückzuhalten (Zurückbehaltungsrecht).
10. Eigentumsrecht und Urheberrecht
Alle Leistungen der Agentur bleiben im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf gesonderter Zustimmung und Vergütung.
11. Kennzeichnung
Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln auf sich hinzuweisen und auf ihrer Website auf die bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis), sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht.
12. Gewährleistung
Mängel sind unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Im Fall berechtigter Mängelrüge hat die Agentur das Recht zur Verbesserung oder zum Austausch.
13. Haftung
Die Agentur haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für leichte Fahrlässigkeit besteht keine Haftung, soweit keine Personenschäden vorliegen. Die Haftung ist im Schadensfall auf das vereinbarte Honorar beschränkt.
14. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der anderen Partei gegenüber Dritten nicht offenzulegen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Österreich. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.